Die Kinder nicht vergessen
Als Haus- oder Kinderarzt sind Sie oft die erste Anlaufstelle, wenn ein Elternteil oder das Kind Beschwerden entwickelt. Sie haben dadurch Zugang zu betroffenen Familien und können sich in der Sprechstunde ein erstes Bild von den jeweiligen Familienverhältnissen machen und im explorierenden Gespräch in Erfahrung bringen, wie die Kinder von der elterlichen Erkrankung betroffen sind und wie sie darauf reagieren.
Als Erwachsenenpsychiater/Psychotherapeut sind viele Ihrer PatientInnen Eltern minderjähriger Kinder. Aufgrund der Abhängigkeiten zwischen Eltern und Kindern sind sie als behandelnder Arzt in die Pflichten des Kindesschutzes eingebunden. Betroffene Kinder sind darauf angewiesen, dass Sie aufmerksam hinschauen, ob die elterliche Beeinträchtigung das Wohl des Kindes einschränkt oder sogar gefährdet. Gerade in akuten Krisen leidet meist als Erstes die verlässliche Betreuung der Kinder durch die Eltern. Das ist vor allem bei Klein-, aber auch bei Schulkindern, eine besorgniserregende Situation, denn ein Mangel in der Fürsorge- und Erziehungspflicht bleibt selten ohne nachteilige Folgen für das Kind.
Sie sollten deshalb zwingend und in jedem Fall bei Ihren PatientInnen nachfragen: „Wie geht es Ihren Kindern? Wer kümmert sich um sie, wenn Sie als Mutter oder Vater ausfallen oder es nicht schaffen, die elterlichen Aufgaben alleine zu erfüllen?“
Wie weiter?
Vielleicht möchten Sie jetzt genauer wissen, wie Sie helfen können oder Sie wünschen sich eine individuelle Beratung.
Wir bieten auch Berufsgruppen-spezifische Weiterbildungen an. Oder schauen Sie sich die von uns empfohlenen Hilfsmittel an.